Kosten

Einzelberatung: 48,- €
E-Mail Beratung: 22,- €
Paarberatung: 60,- €
Trauerarbeit/Sterbebegleitung: 48,- €
Telefonische Beratung oder per Skype: 30,- €

Hinweise zur Beratung über Email/Telefon oder Skype: Mit der Ausnahme des kostenfreien Erstgesprächs bitte ich Sie aufgrund der noch fehlenden Persönlichen Beziehung und der damit verbundenen Anonymität um Vorkasse. Sie haben dazu die Möglichkeit der Banküberweisung oder wenn es ein dringender Fall ist, die weitere Möglichkeit die Gebühren über PayPal zu entrichten. Informationen zur selbstfinanzierten Beratung:


1)    Sie haben dadurch die vollständige Diskretion.
Eine  Übernahme von Therapien durch ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung ist eine offizielle Diagnoseerstellung einer der Grundvoraussetzungen. Im Festsetzungsantrag und auch im Abschlussbericht ist der Verlauf ihrer Therapie sehr detailgenau dokumentiert. Als Selbstzahler haben Sie aber die hundert prozentige Sicherheit, dass ihre persönlichen Anliegen und die damit verbundenen Informationen nicht in die Hände dritter gelangen.
2)     Bei Kassenfinanzierte Therapien KANN es auch zu der Situation kommen das bei Gesundheitsprüfungen, oder Lebensversicherungen, Berufsunfägigkeitsanträgen oder durch den Wechsel von einer gesetzlichen zur Privaten Krankenkasse nicht gewollte Auswirkungen hat.
3)    Die meisten Psychotherapie Praxen sind oft überlastet, und der hilfesuchende muss in vielen Fällen monatelang auf einen Termin warten. Dann müssen Sie in vielen Fällen ein langes genehmigungsverfahren von ihrer Krankenkasse auf sich nehmen, wodurch auch lange Wartezeiten entstehen können. Als direkter Selbstzahler können wir sofort mit ihrer Therapie oder Behandlung beginnen.
4)    Die Dauer der Zusammenarbeit zwischen ihnen und mir wird nach Absprache zielgerichtet auf ihre Bedürfnisse zeitlich ausgerichtet. Sie sind nicht an den meist kurzen Therapievorgaben ihrer Krankenkasse gebunden.
5)    Wenn Sie zu einem sozialschwachen Personenkreis gehören, sind auch individuelle Rabatte möglich. Halten Sie bitte dafür für unser Erstgespräch ihren Rentenbescheid, oder ihren Bewilligungsbesscheid des Jobcenters oder Arbeitsagentur bereit, worauf wir dann einen individuellen Zahlungsplan aushandeln werden.

Die hier angebotene Beratung stellt keine Psychotherapie im Sinne des §1 des PsychThG vom 16.06.1998 dar.